We shape the future of intermodal transport

 

Intermodal

Wir verbinden die Schiene mit Strasse und Wasser in ganz Europa und darüber hinaus.

 

Vernetzt

Unsere Kunden profitieren von der Stärke eines dichten Netzwerks.

 

Smart

Wir stehen für intelligente Intermodalität mit einer breiten Palette von Dienstleistungen zu fairen Preisen.

 

Sicher

Sicherheit ist unsere oberste Priorität: heute und morgen.

 

Service

Für unsere Kunden gehen wir die Extrameile.

 

Qualität

Wir kämpfen für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Bahnsystems.

 

Agil

Wir hören zu, wir kooperieren, wir entwickeln, wir liefern.

 

Emissionsfrei

Gemeinsam schaffen wir die Grüne Revolution.

Moving together 

 

Die Strategie der Hupac beruht auf Stärken, die über viele Jahre ausgebaut wurden. Die Kernelemente sind der nachfrageorientierte Aufbau eines Netzwerks für den Kombinierten Verkehr, Unabhängigkeit von den Bahnen und Investitionen in eigene Ressourcen wie Bahnwagen, Terminals und Informatik.

 

Für die Strategieperiode 2022-2026 setzt sich Hupac eine jährliche Volumensteigerung von 7% zum Ziel. Bei einem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 2% wird so eine echte Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene erreicht.


Bis 2026 will Hupac ein Verkehrsvolumen von 1,6 Millionen Strassensendungen erreichen, was einem Zuwachs von 40% gegenüber 2021 entspricht. Zur Zielerreichung hat der Verwaltungsrat ein Investitionsprogramm von CHF 300 Millionen bewilligt.

Strategie 2026 in Zahlen

 

Verlagerung

1,6 Millionen Lkw auf der Schiene transportiert

 

Investitionen
CHF 300 Millionen mit Fokus auf Terminals, Digitalisierung, Bahnwagen

 

Terminalkapazität
1,3 Millionen Ladeeinheiten in 7 bedeutenden neuen Anlagen bzw. Erweiterungen

 

Qualität
90% Pünktlichkeit bis 2026

 

 

 

Verkehrsverlagerung: Ziel 2026
Strassensendungen im Netzwerk der Hupac Gruppe

Wettbewerbsfähige Lösungen für die Verkehrsverlagerung  

 

Das Kerngeschäft stabilisieren und Wachstumspotenziale nutzen – so lauten die Leitlinien der Strategie 2026. Den Hintergrund bildet das bevorstehende Auslaufen der Betriebsbeiträge für den Kombinierten Verkehr im Alpentransit durch die Schweiz. Mit der Inbetriebnahme der NEAT können schrittweise Produktivitätsvorteile genutzt werden, wie zum Beispiel mehr Nutzlast pro Lokomotive, längere Züge, kürzere Fahrzeiten.
Diese Faktoren konsequent in bestehende Transportkonzepte zu integrieren ist die Kernaufgabe für die Strategieperiode 2022-2026.

 

Daneben sollen weiterhin die Wachstumspotenziale genutzt werden, die in anderen Räumen Europas entstehen. Dazu gehören die Achsen Südost-, Südwest- und Nordost-Europa sowie neue Marktsegmente wie der maritime Hinterlandverkehr.

 

Weitere Handlungsfelder sind die Optimierung der Prozesse und die intelligente Nutzung der Ressourcen wie Bahnwagen und Terminals. Die zentrale Herausforderung ist die effiziente Bewirtschaftung des Netzwerks und die Erzielung eines anforderungsgerechten Qualitätsniveaus in einem Markt, der bei steigender Nachfrage phasenweise durch Kapazitätsengpässe geprägt ist. Flexibilität, digitale Intelligenz und die enge Zusammenarbeit mit den Partnern sind die Grundvoraussetzungen für Performance und Kundenzufriedenheit.

Strategische Prioritäten

  • Qualitätsführerschaft im europäischen intermodalen Verkehr
  • Investitionen in Marktwachstum und Partnerschaften zur Verkehrsverlagerung
  • Digitale Transformation des Angebots und Entwicklung von Industriestandards
  • Förderung von Talenten und Diversität für das Wachstum
  • Politisches Engagement für bessere Rahmenbedingungen und mehr Kapazität.
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Erfolgreiche Verlagerung im Alpentransit weiterführen

Zusätzliche Massnahmen notwendig, um temporäre Korridordefizite auszugleichen

Bern, 18.12.2019    Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnel im Dezember 2020 ist ein weiteres  Puzzlestück für eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung durch die Schweiz fertiggestellt. Der Ausbau des internationalen Güterverkehrskorridors ist jedoch um mindestens ein Jahrzehnt verspätet. Die Produktivitätssteigerungen im internationalen Kombinierten Verkehr sind folglich nur halb so gross wie ursprünglich geplant.


Der Bundesrat anerkennt die verzögerte Umsetzung im Grundsatz und legt mit dem Verlagerungs-bericht vom 13.11.2019 ein “Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung” vor. Aus Sicht der Schweizer Gütertransport-Branche reichen die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch nicht aus. Um die Wettbewerbsfähigkeit des UKV (Unbegleiteter Kombinierter Verkehr) im alpenquerenden Verkehr zu erhalten und die Verlagerung fortzusetzen, fordert die Branche zusätzliche Massnahmen.


Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels im Dezember 2020 wird das NEAT-Projekt offiziell abgeschlossen. Die Vorteile für den Güterverkehr im Alpentransit durch die Schweiz werden jedoch erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung eintreten. Zahlreiche Faktoren tragen dazu bei, dass die Produktivität der eingesetzten Ressourcen – Lokomotiven, Personal, Bahnwagen usw. – bei weitem nicht in dem Ausmass und in dem Zeitrahmen gesteigert werden kann wie ursprünglich geplant:

  • Der verspätete Ausbau der Zulaufstrecken im Norden verunmöglicht den Betrieb von 740-m-Zügen.
  • Häufige und international nicht koordinierte Baustellen mit Umleitungen und temporären Kapazitäts-engpässen verhindern die erwartete Fahrzeitreduktion und führen zu laufend zunehmenden Qualitätsdefiziten. Die Folgen sind Verspätungen und ein ineffizienter Einsatz der Ressourcen.
  • Aufgrund der nicht koordinierten internationalen Trassenplanungen verpufft die Fahrzeiteinsparung in der Schweiz bis auf weiteres an den Grenzen.
  • Die verbleibenden Neigungen der Strecke und das Betriebskonzept des Gotthard-Basistunnels erfordern weiterhin den Einsatz einer zweiten Lok für schwere Züge.

Unter diesen Bedingungen können die Operateure des Kombinierten Verkehrs maximal die Hälfte der ursprünglich erwarteten Produktivitätseffekte realisieren. Um das heutige Volumen im transalpinen Kombinierten Verkehr beizubehalten und mittelfristig zusätzliche Verkehrsmengen im Hinblick auf das Verlagerungsziel zu gewinnen, schlägt die Schweizer Gütertransportbranche eine längerfristige Ausrichtung der Verlagerungspolitik bis 2030 mit zusätzlichen Massnahmen vor.

 

1. Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des UKV transalpin bis 2030

Um die positiven Ergebnisse der bisherigen Verlagerungspolitik nicht zu gefährden, darf die Förderung des transalpinen UKV nicht verfrüht ausgesetzt werden. Aus Sicht des Markts ist eine Laufzeitverlängerung der Fördermassnahmen bis 2030 notwendig. Erst ab 2030 ist mit der Realisierung der vorgesehenen weiteren Produktivitätseffekte zu rechnen.

 

Weiter haben die Qualitätsdefizite der KV-Züge gemäss dem Monitoring des Bundesamts für Verkehr kontinuierlich zugenommen. Während 2009 75 Prozent der Züge weniger als eine Stunde Verspätung hatten, waren es in der 1. Hälfte 2019 nur noch 55 Prozent aller Züge. 12 Prozent der Züge haben heute gar 12 und mehr Stunden Verspätung. Diese Qualitätsdefizite, getrieben durch den Ausbau der Korridor-Infrastruktur mit zahlreichen Baustellen und Kapazitätseinschränkungen, werden die Produktivität bis mindestens 2030 weiterhin stark belasten.

 

Der Zeithorizont 2030 schafft auch die erforderliche Investitionssicherheit. Transportunternehmen werden in Container und kranbare Auflieger, Operateure in Bahnwagen und Terminals und Bahnunternehmen in Lokomotiven investieren, wenn eine längerfristige Nutzung dieser Investitionsgüter sichergestellt ist.

 

2. Fördermittel für Betriebsabgeltungen des UKV in Höhe von jährlich CHF 55 Mio. ab 2024

Eine leistungsfähige Bahninfrastruktur in Kombination mit Trassenpreisen auf dem Niveau der Nachbarländer Deutschland und Italien ermöglicht den eigenwirtschaftlichen Betrieb des Kombinierten Verkehrs durch die Schweiz – dieser Leitsatz hat weiterhin Bestand. Doch die betrieblichen und infrastrukturellen Voraussetzungen auf dem Nord-Süd-Korridor durch die Schweiz erfüllen diese Anforderungen weder aktuell noch in den kommenden Jahren. In diesem Zeitraum werden die Operateure des Kombinierten Verkehrs und die Bahnunternehmen die Produktivität bei Fertigstellung der NEAT um maximal die Hälfte des ursprünglich geplanten Werts erhöhen können.

 

Zwar leistet die Schweizer Trassenpreisrevision 2021 – welche den Basispreis für den Güterverkehr absenkt und Rabatte für lange Züge einführt – einen deutlichen Beitrag zur Unterstützung des UKV. Dennoch verbleibt eine Lücke von etwa der Hälfte der Betriebsabgeltungen des Referenzjahres 2018 in Höhe von CHF 110 Mio.

 

Aus dieser Analyse der Lage fordert die Gütertransportbranche, dass der Unbegleitete Kombinierte Verkehr bis 2030 mit Betriebsbeiträgen von CHF 55 Mio. pro Jahr gefördert wird. Damit kann der UKV das heutige Verlagerungsvolumen aufrechterhalten und gegebenenfalls auch das Verkehrswachstum weitgehend auffangen. Sollten sich die Rahmenbedingungen rascher verbessern als angenommen – beispielsweise durch eine massgebliche Verbesserung der Qualität oder eine nachhaltige Optimierung der internationalen Fahrpläne – so könnten auch weiterhin zusätzliche Verkehrsvolumen für den UKV gewonnen werden.

 

Mit dem erwarteten weiteren Wachstum des UKV bis 2030 würde der Abbaupfad der Fördermittel pro Sendung wiederum erheblich verbessert werden. Während 2011 je verlagerte LKW-Ladung durchschnittlich CHF 173 Betriebsbeiträge bezahlt wurden, waren es 2018 noch CHF 116. Nach den Vorstellungen der Gütertransport-Branche würde dieser Betrag bis 2030 weiter sinken auf CHF 40-45 pro verlagerten LKW.

 

3. Ausbau der Zulaufstrecken im Norden: Abschluss von Staatsverträgen mit Belgien und Frankreich und Umsetzung der Massnahmen des Staatsvertrags mit Deutschland

Das NEAT-Konzept zur Förderung des Schienengüterverkehrs ist auf effiziente, leistungsfähige Zufahrts-linien zu den Basistunneln angewiesen, um die Versorgung der nachfragestärksten Wirtschaftsstandorte Europas sicherzustellen. Nach Inbetriebnahme des 4m-Korridors stellt sich die Situation wie folgt dar:

  • 3 Zufahrtslinien in Italien – via Chiasso, Luino und Domodossola
  • 2 Linien in der Schweiz – via Gotthard- und Lötschberg-Basistunnel
  • 1 Zufahrtslinie nördlich von Basel – via Karlsruhe – Mannheim – Köln – Benelux

Für das Nadelöhr im Norden muss dringend eine Alternative geschaffen werden. Als leistungsfähige Alternativroute (Flachbahn) kommt einzig die linksrheinische Strecke via Frankreich in Betracht. Sie ist optimal für die volumenstarke Relation Belgien – Italien. Zudem ist eine direkte Verbindungsstrecke mit dem rechtsrheinischen Korridor vorhanden, was der Risikominderung dient.

 

Diese Strecken entsprechen jedoch noch nicht den Korridor-Parametern der Transitachse Schweiz und führen daher aktuell nur ein geringes Verkehrsvolumen. Um die Kapazitäten auf diesen alternativen Routen stärker für den UKV durch die Schweiz nutzbar zu machen, muss die Strecke Zeebrugge/Antwerpen – Strasbourg – Basel und die Querverbindung Wörth – Lauterbourg – Strasbourg ausgebaut werden auf die Parameter 740m Zugslänge, 4m Eckhöhe, 2000 t mit einer Lok, ETCS. Dadurch entstünde auch im Norden ein System mit zwei Zulaufstrecken und einer linksrheinischen Ausweichmöglichkeit.


Der Ausbau einer korridorkonformen Alternativstrecke via Frankreich ist bezüglich der Kosten voraussichtlich überschaubar. Er liegt stark im Interesse der Schweiz und seiner Transit-Verlagerungspolitik. Zur Umsetzung bedarf es einer politischen Initiative der Schweiz gemeinsam mit Frankreich und Belgien, die in einem Staatsvertrag zum Infrastrukturausbau münden sollte. Das Parlament sollte den Bundesrat auffordern, eine entsprechende staatsvertragliche Initiative zu ergreifen.

 

Zudem muss der Ausbau der Rheintalbahn in Deutschland mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Die Fertigstellung dieser  vertraglich vereinbarten Kapazitätssteigerung wurde auf 2040 verschoben.