Confidential Reporting Line

Sicher und vertraulich melden

Bei Hupac legen wir Wert auf Integrität, Respekt und Transparenz. Wenn Sie Fehlverhalten oder Gesetzesverstösse bemerken, können Sie diese sicher über die Confidential Reporting Line melden.

 

Was kann gemeldet werden

Verstösse gegen nationale oder EU-Gesetze; Verhalten, das gegen den Verhaltenskodex der Hupac Gruppe oder interne Vorschriften verstösst; Amtsmissbrauch, Betrug, Belästigung, Diskriminierung, schwerwiegende Interessenkonflikte; Gefahren für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt.

 

Wer kann melden

Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende und Bewerber; Kunden, Lieferanten, Berater, Subunternehmer; Gesellschafter, Aktionäre, Verwaltungsratsmitglieder, Revisionsorgane; andere Geschäftspartner.

 

Wie man meldet

1. Interne Meldestellen (Hupac Intermodal SA, Hupac SA, Termi SA)
Federico Centonze – General Counsel & Head of Legal Services
Viale R. Manzoni 6 | CH-6830 Chiasso
Tel. +41 58 8558610 | fcentonze@hupac.com

2. Externe unabhängige Meldestelle
Rechtsanwalt Elisabetta Monotti Campanella – Studio Legale Mattei & Partners
Via Dogana 2 | CH-6500 Bellinzona
reportinglinehupac@studiomattei.ch

3. Öffentliche Behörden

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.

 

Ihre Garantien

Vertraulichkeit: Identität und Inhalte werden vertraulich behandelt.
Schutz vor Repressalien: keine Benachteiligung bei Meldungen in gutem Glauben.
Anonymität: möglich über den externen Anwalt.

 

Bearbeitung der Meldungen

Eingangsbestätigung innerhalb von 14 Tagen; Prüfung und ggf. Rückfragen; interne Untersuchung oder Korrekturmassnahmen möglich; Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten.

 

Mehr erfahren
Vollständigen Prozess „Confidential Reporting Line“ herunterladen.

Kontakt

Hupac übernimmt den Betrieb des Terminals Köln Nord

Köln. Das Terminal Köln Nord (TKN) der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erhält ab dem 1. Januar 2023 mit der Hupac Gruppe eine neue Betreiberin. Das ist das Ergebnis der im Juni 2022 von der HGK initiierten Ausschreibung, bei der die Hupac SA im November 2022 den Zuschlag erhalten hat.

 

„Wir freuen uns sehr, dass mit der Hupac Gruppe ein renommiertes Unternehmen die Ausschreibung zum Betrieb des Containerterminals gewonnen hat. Denn für die HGK spielt das Terminal Köln Nord auch im Hinblick auf unser innovatives Industrie- und Logistik-Areal FUSION COLOGNE, das in direkter Nachbarschaft entwickelt wird, eine strategisch wichtige Rolle“, erklärt Uwe Wedig, CEO der HGK-Gruppe.

 

Die Hupac Gruppe betreibt zahlreiche Terminals in Europa in Eigenregie oder gemeinsam mit Partnern und bringt auf diesem Gebiet eine breite Erfahrung mit. „Terminals sind eine strategische Ressource für den Modal Shift und insbesondere in Ballungsräumen wie dem Rhein/Ruhr-Gebiet von herausragender Bedeutung“, so Hupac CEO Michail Stahlhut. „Wir investieren in Ressourcen und in intelligente Systeme, um maximale Leistungsfähigkeit an der Schnittstelle zwischen Strasse und Schiene herauszuholen.“

 

Das bi-modale Terminal Köln Nord ist verkehrsgünstig in der Nähe der Autobahn-Anschlussstelle Köln Niehl (A1/A57) gelegen und ist über die Schiene direkt an den Rheinhafen Köln Niehl angebunden. Es verfügt über eine Fläche von 152.000 qm mit fünf Umschlaggleisen und drei Portalkränen. Pro Tag können bis zu zehn Züge im Eingang und zehn Züge im Ausgang be- und entladen werden. „Wir freuen uns auf die neue Aufgabe, die wir gemeinsam mit dem erfahrenen Terminal-Team meistern werden“, so Sascha Altenau, Geschäftsführer der Hupac Tochtergesellschaft Combiconnect Köln Nord GmbH. „Bereits heute heissen wir alle bestehenden und neuen Kunden des Terminals willkommen.“

 

Die Ausschreibung des KV-Betriebes wird von der Richtlinie zur Förderung von Umschlag-Anlagen des kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vorgeschrieben. Bevor zum 1. Januar 2023 der Übergang vollzogen wird, werden alle organisatorischen und administrativen Prozesse mit Kunden und Partnern abgestimmt. Durch die Übertragung von Pacht und Betrieb entsteht für die bisherigen Mitarbeitenden ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der künftigen Combiconnect Köln Nord GmbH rechtssicher übernommen.

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