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Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.

Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.

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Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.

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