Confidential Reporting Line

Sicher und vertraulich melden

Bei Hupac legen wir Wert auf Integrität, Respekt und Transparenz. Wenn Sie Fehlverhalten oder Gesetzesverstösse bemerken, können Sie diese sicher über die Confidential Reporting Line melden.

 

Was kann gemeldet werden

Verstösse gegen nationale oder EU-Gesetze; Verhalten, das gegen den Verhaltenskodex der Hupac Gruppe oder interne Vorschriften verstösst; Amtsmissbrauch, Betrug, Belästigung, Diskriminierung, schwerwiegende Interessenkonflikte; Gefahren für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt.

 

Wer kann melden

Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende und Bewerber; Kunden, Lieferanten, Berater, Subunternehmer; Gesellschafter, Aktionäre, Verwaltungsratsmitglieder, Revisionsorgane; andere Geschäftspartner.

 

Wie man meldet

1. Interne Meldestellen (Hupac Intermodal SA, Hupac SA, Termi SA)
Federico Centonze – General Counsel & Head of Legal Services
Viale R. Manzoni 6 | CH-6830 Chiasso
Tel. +41 58 8558610 | fcentonze@hupac.com 

2. Externe unabhängige Meldestelle
Rechtsanwalt Pietro Croce – Studio Legale Mattei & Partners
Via Dogana 2 | CH-6500 Bellinzona
reportinglinehupac@studiomattei.ch

3. Öffentliche Behörden

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.

 

Ihre Garantien

Vertraulichkeit: Identität und Inhalte werden vertraulich behandelt.
Schutz vor Repressalien: keine Benachteiligung bei Meldungen in gutem Glauben.
Anonymität: möglich über den externen Anwalt.

 

Bearbeitung der Meldungen

Eingangsbestätigung innerhalb von 14 Tagen; Prüfung und ggf. Rückfragen; interne Untersuchung oder Korrekturmassnahmen möglich; Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten.

 

Mehr erfahren
Vollständigen Prozess „Confidential Reporting Line“ herunterladen.

Kontakt

Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.

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