News

1 2 3 4 5 6 7 8  ...  37
12.03.2026

Hupac behauptet sich in schwierigem Umfeld und kann Volumen steigern

Mehr
18.02.2026

Hupac Gruppe ernennt Britta Weber zur neuen CEO

Mehr
27.01.2026

Führungswechsel bei der Hupac Gruppe

Mehr
23.12.2025

Neuer Shuttle-Zug: Duisburg DGT – Novara

Mehr
16.12.2025

Erste Testzüge am Terminal Barcelona Combiconnect

Mehr
26.11.2025

Die Hupac-Gruppe heisst Bruno Fischer als Director Public Affairs & Communications willkommen

Mehr
21.11.2025

Brancheninitiative gestartet: „Rettet den Kombinierten Verkehr“

Mehr
30.10.2025

Offener Brief der Branche: Rettet den Kombinierten Verkehr!

Mehr
17.10.2025

Hupac veröffentlicht den Sustainability Report 2024

Mehr
06.10.2025

Workshop zur direkten Bahnverbindung Rotterdam – Ungarn

Mehr
1 2 3 4 5 6 7 8  ...  37

Kontakte

Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.