Shuttle Net

Europas führendes Intermodalnetz

Zuverlässig, flexibel, vernetzt

Integriertes Netz mit 130 täglichen Zügen auf den wichtigsten europäischen Korridoren

Terminals in Norditalien, Benelux, Deutschland, Schweiz, Österreich, Polen - im Eigentum oder in Partnerschaft betrieben

Moderne Flotte mit 8.300 Wagenmodulen für maximale Unabhängigkeit und Flexibilität

 

Lokale Teams in 10 Ländern mit klarer Kundenorientierung

 

Bahnpartner mit hohen Zuverlässigkeitsstandards

 

Krisenmanagement mit Revervezügen und Lokpools, 24/7-Verkehrsüberwachung

 

Intelligente digitale Tools für Buchung, Planung & Echtzeit-Tracking

Technischer Support für volle Kompatibilität mit den Standards des Kombinierten Verkehrs

Angebotsanfrage

Kontakt

Alessandro
Valenti
Deputy CEO Hupac Intermodal Ltd |
Director Shuttle Net Transalpine
Corridor
Hupac Intermodal SA
Viale R. Manzoni 6
CH-6830 Chiasso
+41 58 8558100
avalenti@hupac.com
Renzo
Capanni
Director Company Shuttle & Shuttle
Net East Europe
Hupac Intermodal AG
Bruggerstrasse 37
CH-5400 Baden
+41 58 8558080
rcapanni@hupac.com
Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.

Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.