Confidential Reporting Line

Sicher und vertraulich melden

Bei Hupac legen wir Wert auf Integrität, Respekt und Transparenz. Wenn Sie Fehlverhalten oder Gesetzesverstösse bemerken, können Sie diese sicher über die Confidential Reporting Line melden.

 

Was kann gemeldet werden

Verstösse gegen nationale oder EU-Gesetze; Verhalten, das gegen den Verhaltenskodex der Hupac Gruppe oder interne Vorschriften verstösst; Amtsmissbrauch, Betrug, Belästigung, Diskriminierung, schwerwiegende Interessenkonflikte; Gefahren für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt.

 

Wer kann melden

Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende und Bewerber; Kunden, Lieferanten, Berater, Subunternehmer; Gesellschafter, Aktionäre, Verwaltungsratsmitglieder, Revisionsorgane; andere Geschäftspartner.

 

Wie man meldet

1. Interne Meldestellen (Hupac Intermodal SA, Hupac SA, Termi SA)
Federico Centonze – General Counsel & Head of Legal Services
Viale R. Manzoni 6 | CH-6830 Chiasso
Tel. +41 58 8558610 | fcentonze@hupac.com

2. Externe unabhängige Meldestelle
Rechtsanwalt Elisabetta Monotti Campanella – Studio Legale Mattei & Partners
Via Dogana 2 | CH-6500 Bellinzona
reportinglinehupac@studiomattei.ch

3. Öffentliche Behörden

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.

 

Ihre Garantien

Vertraulichkeit: Identität und Inhalte werden vertraulich behandelt.
Schutz vor Repressalien: keine Benachteiligung bei Meldungen in gutem Glauben.
Anonymität: möglich über den externen Anwalt.

 

Bearbeitung der Meldungen

Eingangsbestätigung innerhalb von 14 Tagen; Prüfung und ggf. Rückfragen; interne Untersuchung oder Korrekturmassnahmen möglich; Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten.

 

Mehr erfahren
Vollständigen Prozess „Confidential Reporting Line“ herunterladen.

Kontakt

Erfolgreiche ECM-Zertifizierung

Im Oktober 2013 hat Hupac die ECM-Zertifizierung gemäss EU-Verordnung 445/2011 für die Instandhaltung von Güterwagen erhalten. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und umfasst sämtliche Aspekte des Wagenmanagements, welches somit hohen Ansprüchen hinsichtlich Qualität und Sicherheit gerecht wird.

 

Auf Basis der im Mai 2011 veröffentlichten EU-Verordnung 445/2011 sind alle Güterwagenhalter verpflichtet, eine für die Instandhaltung von Güterwagen zuständige Stelle (ECM) einzurichten und bis spätestens 31. Mai 2013 einer verbindlichen Zertifizierung zu unterziehen.

 

Als Pionier hat sich Hupac bereits 2010 gemäss dem Memorandum of Understanding (Brüssel, 2009) als ECM zertifizieren lassen.

 

Im September 2013 wurden auch das Qualitäts- und das Umweltmanagement der Hupac gemäss ISO 9001 bzw. 14001 rezertifiziert. Die Zertifikate gelten für drei Jahre und umfassen alle operativen Gesellschaften der Hupac Gruppe.

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