Confidential Reporting Line

Sicher und vertraulich melden

Bei Hupac legen wir Wert auf Integrität, Respekt und Transparenz. Wenn Sie Fehlverhalten oder Gesetzesverstösse bemerken, können Sie diese sicher über die Confidential Reporting Line melden.

 

Was kann gemeldet werden

Verstösse gegen nationale oder EU-Gesetze; Verhalten, das gegen den Verhaltenskodex der Hupac Gruppe oder interne Vorschriften verstösst; Amtsmissbrauch, Betrug, Belästigung, Diskriminierung, schwerwiegende Interessenkonflikte; Gefahren für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt.

 

Wer kann melden

Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende und Bewerber; Kunden, Lieferanten, Berater, Subunternehmer; Gesellschafter, Aktionäre, Verwaltungsratsmitglieder, Revisionsorgane; andere Geschäftspartner.

 

Wie man meldet

1. Interne Meldestellen (Hupac Intermodal SA, Hupac SA, Termi SA)
Federico Centonze – General Counsel & Head of Legal Services
Viale R. Manzoni 6 | CH-6830 Chiasso
Tel. +41 58 8558610 | fcentonze@hupac.com

2. Externe unabhängige Meldestelle
Rechtsanwalt Elisabetta Monotti Campanella – Studio Legale Mattei & Partners
Via Dogana 2 | CH-6500 Bellinzona
reportinglinehupac@studiomattei.ch

3. Öffentliche Behörden

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.

 

Ihre Garantien

Vertraulichkeit: Identität und Inhalte werden vertraulich behandelt.
Schutz vor Repressalien: keine Benachteiligung bei Meldungen in gutem Glauben.
Anonymität: möglich über den externen Anwalt.

 

Bearbeitung der Meldungen

Eingangsbestätigung innerhalb von 14 Tagen; Prüfung und ggf. Rückfragen; interne Untersuchung oder Korrekturmassnahmen möglich; Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten.

 

Mehr erfahren
Vollständigen Prozess „Confidential Reporting Line“ herunterladen.

Kontakt

Alternativlösungen für den kombinierten Verkehr nach Dänemark und Schweden

Am 8. Januar 2019 hat die dänische Sicherheitsbehörde den Verkehr von Sattelaufliegern auf Taschenwagen auf dem dänischen Eisenbahnnetz verboten. Auslöser für diese Entscheidung war der tragische Unfall vom 2. Januar 2019 auf der Storebælt-Brücke, bei dem nach vorläufigen Informationen Teile eines Sattelaufliegers unter schweren Wetterbedingungen mit einem Personenzug kollidierten.

 

Das Verbot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Es kann angehoben werden, wenn das einzelne Eisenbahnunternehmen Unterlagen vorlegt, die die korrekte Befestigung des Königszapfens der Sattelauflieger in den Stützbock des Taschenwagens unter Beweis stellt. Hupac arbeitet eng mit ihren Bahnpartnern zusammen, um diese zusätzlichen Dokumentationsanforderungen zu erfüllen und somit ihre Flotte von Taschenwagen wieder in Betrieb nehmen zu können.

 

Um in diesem schwierigen Umfeld den Verkehr aufrecht zu erhalten, hat Hupac eine Reihe von Alternativlösungen erarbeitet:

 

Busto <=> Taulov

Umleitung von/nach Hamburg.

 

Köln <=> Malmö

Die Züge verkehren ohne Taschenwagen und ermöglichen nur den Transport von Containern und Wechselbehältern.

 

Mit diesem Angebot können wir knapp 50% der Verkehrsnachfrage auf unserer Relation Italien/Deutschland/Skandinavien abwickeln.

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