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Erfolgreiche Verlagerung im Alpentransit weiterführen

Positionspapier der Güterverkehrsbranche Schweiz


Zusätzliche Massnahmen notwendig, um temporäre Korridordefizite auszugleichen


Bern, 18.12.2019    Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnel im Dezember 2020 ist ein weiteres Puzzlestück für eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung durch die Schweiz fertiggestellt. Der Ausbau des internationalen Güterverkehrskorridors ist jedoch um mindestens ein Jahrzehnt verspätet. Die Produktivitätssteigerungen im internationalen Kombinierten Verkehr sind folglich nur halb so gross wie ursprünglich geplant.

 

Der Bundesrat anerkennt die verzögerte Umsetzung im Grundsatz und legt mit dem Verlagerungs-bericht vom 13.11.2019 ein “Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung” vor. Aus Sicht der Schweizer Gütertransport-Branche reichen die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch nicht aus. Um die Wettbewerbsfähigkeit des UKV (Unbegleiteter Kombinierter Verkehr) im Alpentransit durch die Schweiz  zu erhalten und die Verlagerung fortzusetzen, fordert die Branche zusätzliche Massnahmen: 

  1. Förderung des UKV bis zum Ausbau der Zulaufstrecken in 2030
  2. Fördermittel für Betriebsabgeltungen des UKV in Höhe von jährlich CHF 55 Mio. im Zeitraum 2024-2030 zur Erhaltung des heutigen Verlagerungsniveaus
  3. Ausbau der Zulaufstrecken im Norden für mehr Kapazität und Versorgungssicherheit: Abschluss von Staatsverträgen mit Belgien und Frankreich zum Ausbau des linksrheinischen Korridors und Umsetzung der Massnahmen des Staatsvertrags mit Deutschland

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme der Hupac im Download.

 

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